Stiftung Careum

Berufsfachschulen

Der direkte Einstieg ins Gesundheitswesen nach der obligatorischen Schulzeit

Die dreijährige Grundbildung (Lehre) kann direkt nach der obligatorischen Schulzeit angefangen werden. Die neue Bildungsverordnung ist 2009 in Kraft getreten. Seither werden die Lernenden nach dieser Verordnung während 3 Jahren zur Fachfrau/zum Fachmann Gesundheit EFZ ausgebildet.

Die Ausbildung Pflegeassistenz ist eine einjährige Ausbildung. Sie richtet sich nach den Ausbildungsbestimmungen des SRK vom 1. Juli 1993. Der letzte Kurs startet im September 2011, ab August 2012 wird die Ausbildung in Pflegeassistenz abgelöst durch den Bildungsgang Assisentin/Assistent Gesundheit und Soziales EBA. Die Ausbildung dauert 2 Jahre und schliesst mit einem eidg. Berufsattest ab.

Eignungsverfahren HF

Informationen zum Eignungsverfahren HF finden Sie hier. Für die Anmeldung an den Eignungstest können Sie folgende Links nützen: