Stiftung Careum

Informationen Praktikumsbetriebe

Die Ausbildung zur Pflegeassistenz richtet sich nach den Ausbildungsbestimmungen des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK). Das SRK hat unser Ausbildungsprogramm anerkannt. Durch diese Anerkennung wird gewährleistet, dass der Berufsausweis durch das SRK registriert und gegengezeichnet wird. Der Titel gilt dadurch als eidgenössisch.

Anforderungen an den Praktikumsbetrieb
Die Lernenden sind während der Ausbildung beim Praktikumsbetrieb angestellt, der die praktische Ausbildung gewährleistet. Es gelten dabei die in den Ausbildungsbestimmungen des SRK und in der Praktikumsvereinbarung zwischen dem Careum Bildungszentrum und dem Ausbildungsbetrieb festgelegten Anforderungen. Das Anstellungsverhältnis muss mindestens die Zeit der Ausbildung umfassen. Für alle anstellungsrechtlichen Fragen gilt das Personalrecht beziehungsweise Arbeitsvertragsrecht des jeweiligen Praktikumsbetriebs, sofern es nicht im Widerspruch zu den Reglementen des Careum Bildungszentrums steht. Der Lohn wird vom Praktikumsbetrieb festgelegt. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich gibt dazu Informationen ab. Nähere Auskunft erhalten Sie unter dem folgenden Link.

Ausbildungsorganisation
Die Dokumente für den Praktikumsverlauf finden Sie unter den folgenden Links:  

Um die Dokumentationen als Word-Dokument zu erhalten, senden Sie eine E-Mail an: irene.huerlimann@careum.ch und wir werden sie Ihnen zukommen lassen.

Ausbildungspläne 
Nachfolgend finden Sie den Ausbildungsplan der Klasse mit Schulstart September 2011.  

Stundenpläne

 

 

 

Eignungsverfahren HF

Informationen zum Eignungsverfahren HF finden Sie hier. Für die Anmeldung an den Eignungstest können Sie folgende Links nützen: