Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Berufsbild
Biomedizinische Analytikerinnen und Analytiker untersuchen verschiedenste Körperflüssigkeiten, Zellen und Gewebe. Sie suchen Bakterien, Viren und Parasiten. Ebenso stellen sie sorgfältig getestetes Spenderblut zur Transfusion bereit. Sie tragen die Verantwortung für die erarbeiteten Resultate. Laboranalysen sind für die Diagnosestellung und die Überwachung einer Behandlung unverzichtbar. Die Arbeit ist stark durch die Technik geprägt. Spezialuntersuchungen erfordern manuelles Geschick.
Biomedizinische Analytikerinnen und Analytiker arbeiten in Labors von Spitälern und Privatkliniken, in privaten und öffentlichen spitalexternen medizinischen Laboratorien, in Blutspendezentren, in Arztpraxen und in der Forschung.
Berufsbezeichnung
- Dipl. biomedizinische Analytikerin HF
- Dipl. biomedizinischer Analytiker HF
Schulische Voraussetzungen
- Schweizerinnen und Schweizer: Abgeschlossene dreijährige Berufslehre mit eidg. Fähigkeitszeugnis oder DMS/FMS-Abschluss oder gymnasiale Matur. Dazu das bestandene Eignungsverfahren.
- Ausländerinnen und Ausländer: Ausländische Schulbildungen werden nach den Bestimmungen analog den Universitäten der Schweiz behandelt. Siehe hierzu www.crus.ch. Im Ausland abgeschlossene Berufslehren: Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie gibt Auskunft betreffend Anerkennung unter www.bbt.admin.ch oder kontaktieren Sie das Careum Bildungszentrum unter Telefon: +41 43 222 52 00.
Eignungsverfahren
Das Eignungsverfahren wird im Careum Bildungszentrum durchgeführt und läuft wie folgt ab:
- Anmeldung zum Eignungstest
- Eignungspraktikum mit Bewertung, mindestens 2 Tage im Labor (Spital oder Privatlabor)
- Einsenden Ihres Portfolios/Dossiers inklusive Bewertung des Eignungspraktikums
- Eignungsgespräch mit Experten
- Aufnahme ins Careum Bildungszentrum in Zürich
Eignungstest
Der Eignungstest ist in die Bereiche Fach- und Selbstkompetenz gegliedert.
- Fachkompetenz: Erfasst werden die flexible und analytische Denkfähigkeit sowie Schnelligkeit im Auffassen und Verarbeiten von komplexen Sachverhalten.
- Selbstkompetenz: Persönliches Verhalten im Lebens- und Berufsalltag.
Die Daten für die Eignungstests finden hier.
Ausbildungsbeginn
Einmal pro Jahr, jeweils in der 38. Kalenderwoche
Ablauf Ausbildung
Die Ausbildung wird in 5 Phasen gegliedert:
Praktikum
Während der Ausbildung werden 3 Praktika absolviert. Die Praktika werden durch das Careum Bildungszentrum vermittelt.
Verdienst
Rund CHF 40'000.- während der 3 Jahre, die Auszahlung erfolgt monatlich.
Die Lohnrichtlinien für Praktikantinnen und Praktikanten der Höheren Fachschulen in kantonalen Betrieben des Gesundheitswesens finden Sie hier.
Ausbildungskosten
- Für Studierende, welche seit mindestens 2 Jahren im Kanton Zürich wohnhaft sind:
Ausbildungskosten: Keine.
Die Kosten für Bücher und persönliche Unterrichtsgeräte gehen zu Lasten der Studierenden. Sie betragen für die gesamte Ausbildung ca. CHF 1'500.-. Für Übungs- und Unterrichtsmaterial werden den Studierenden ca. CHF 300.- pro Ausbildungsjahr verrechnet. Die Verbrauchsmaterialien für die Diplomprüfung in der Phase 5 werden den Studierenden mit ca. CHF 300.- in Rechnung gestellt.
- Für Studierende, die in der Schweiz wohnhaft sind: Es fallen Studiengebühren an für ausserkantonale Studierende, die zum Teil von den Kantonen übernommen werden. Detaillierte Informationen finden Sie auf dem entsprechenden Merkblatt.
Die Kosten für Bücher und persönliche Unterrichtsgeräte gehen zu Lasten der Studierenden. Sie betragen für die gesamte Ausbildung ca. CHF 1'500.-. Für Übungs- und Unterrichtsmaterial werden den Studierenden ca. CHF 300.- pro Ausbildungsjahr verrechnet. Die Verbrauchsmaterialien für die Diplomprüfung in der Phase 5 werden den Studierenden mit ca. CHF 300.- in Rechnung gestellt.
- Für Studierende aus dem Ausland:
Ausbildungskosten: Studierende mit Wohnsitz im Ausland bezahlen ein Schulgeld von CHF 5'665.-/Semester während der gesamten Ausbildungszeit. Der Kanton Zürich verlangt eine schriftliche Bestätigung, dass die Studierenden in der Lage sind diese Kosten zu übernehmen. Schulgeld wird erhoben von aus dem Ausland stammenden Studierenden HF, die nicht mindestens 2 Jahre in der Schweiz ihren Wohnsitz hatten. Ziehen Studierende zu Beginn oder während der Ausbildung in die Schweiz, wird das Schulgeld für die ganze Ausbildungszeit erhoben.
Die Kosten für Bücher und persönliche Unterrichtsgeräte gehen zu Lasten der Studierenden. Sie betragen für die gesamte Ausbildung ca. CHF 1'500.-. Für Übungs- und Unterrichtsmaterial werden den Studierenden ca. CHF 300.- pro Ausbildungsjahr verrechnet. Die Verbrauchsmaterialien für die Diplomprüfung in der Phase 5 werden den Studierenden mit ca. CHF 300.- in Rechnung gestellt.
Stipendien
Die Ausbildung zur biomedizinischen Analytikerin/zum biomedizinischen Analytiker ist grundsätzlich stipendienberechtigt. Massgebend ist u. a. jeweils die finanzielle Lage der Eltern, beziehungsweise Elternteile. Das Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich, Abteilung Stipendien, ist zuständig bei
a) Bildungsweg «DMS/FMS/Matura», wenn
- Zürich der Wohnkanton der Eltern ist, oder
-
Zürich der Wohnkanton des Elternteils mit der elterlichen Sorge (bei geschiedenen oder getrennt lebenden Elternpaaren) ist, oder
-
die Kandidaten bei der Trennung der Eltern niemandem zugesprochen worden sind, so ist der Kanton Zürich zuständig, wenn sie bei demjenigen Elternteil wohnen, der in Zürich wohnhaft ist.
b) Bildungsweg «abgeschlossene Berufsausbildung», wenn
- die Kandidaten immer im Kanton Zürich wohnhaft waren, oder
- nach Abschluss der Erstausbildung während mindestens 2 Jahren ununterbrochen den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich hatten und dabei aufgrund eigener Erwerbstätigkeit finanziell unabhängig waren und nicht in Ausbildung standen.
Stipendienantrag
Der Stipendienantrag muss mit den entsprechenden Formularen eingereicht werden. Die Bearbeitung des Antrages kann mehrere Monate dauern. Zu beziehen sind diese bei nachfolgender Adresse:
Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich, Abteilung Stipendien, Dörflistrasse 120, CH-8090 Zürich
Telefon: +41 43 259 96 83
E-Mail: stipendien@ajb.zh.ch
Website: www.stipendien.zh.ch
Ferien
- Phase 1 - Theoretischer Teil 1: 3 Wochen fix (inklusive Feiertage). Daten werden vom Careum Bildungszentrum festgelegt.
- Phase 2 - Praktikum 1 und 2: Pro Praktikum 2 Wochen variabel. Der Zeitpunkt der Ferien muss mit dem Praktikumsbetrieb vereinbart werden.
- Phase 3 - Theoretischer Teil 2: 3 Wochen fix (inklusive Feiertage). Daten werden vom Careum Bildungszentrum festgelegt.
- Phase 4 - Praktikum 3: 2 Wochen variabel. Der Zeitpunkt der Ferien muss mit dem Praktikumsbetrieb vereinbart werden.
- Phase 5 - Theoretischer Teil 3: 2 Wochen fix (inklusive Feiertrage). Daten werden vom Careum Bildungszentrum festgelegt.
Ausbildungsthemen
- Hämatologie (inklusive Hämostase)
- Klinische Chemie (inklusive Urindiagnostik) und klinische Immunologie
- Medizinische Bakteriologie
- Histologie
- Immunhämatologie
- Molekularbiologie
- Zytologie
Verkürzte Ausbildung
Zurzeit bietet das Careum Bildungszentrum keine verkürzte Ausbildung an. In den Ausbildungszentren der Westschweiz ist eine verkürzte Ausbildung mit entsprechender Vorbildung möglich.
Teilzeitausbildung
Der Bildungsgang entspricht einem 100%-Pensum und kann nicht als Teilzeitausbildung absolviert werden.
Übertritt während der Ausbildung von einem anderen Bildungszentrum/-anbieter
Sie sind interessiert an einem Wechsel des Bildungszentrums beziehungsweise Sie möchten gerne Ihre begonnene Ausbildung HF im Careum Bildungszentrum weiterführen? Bitte beachten Sie, dass Sie als ersten Schritt die betreffende Leitung Bildungsgang HF telefonisch kontaktieren müssen. Die direkten Telefonnummern sind jeweils online abrufbar. Sie können sich auch via Hauptnummer +41 43 222 52 00 verbinden lassen. Anschliessend benötigen wir von Ihnen ein vollständiges Bewerbungsdossier. Bitte beachten Sie dazu folgende Dokumente:
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte die jeweilige Leitung Bildungsgang HF.