Auf den folgenden Seiten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Bildungsgang HF medizinisch-technische Radiologie.
Berufsbild
Fachleute für medizinisch-technische Radiologie HF führen eigenverantwortlich Untersuchungen und Therapien gemäss ärztlichem Auftrag durch. Sie bereiten die Patientinnen und Patienten für die jeweilige Situation vor und betreuen sie während der Untersuchung oder der Therapie. Gezielt setzen sie diagnostische und therapeutische High-Tech-Geräte sowie spezifische, radiologische Software ein, die sie umfassend beherrschen.
Berufsbezeichnung
- Dipl. Fachfrau für medizinisch-technische Radiologie HF
- Dipl. Fachmann für medizinisch-technische Radiologie HF
Schulische Voraussetzungen
Eignungsverfahren
Das Eignungsverfahren wird im Careum Bildungszentrum durchgeführt und läuft wie folgt ab:
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Eignungspraktikum mit Bewertung, mindestens 2 Tage in einer radiologischen Abteilung (Spital oder Privatinstitut)
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Einsenden Ihres Portfolio/Dossiers inklusive Bewertung des Selektionspraktikums
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Eignungsgespräch mit Experten
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Aufnahme ins Careum Bildungszentrum
Eignungstest
Der Eignungstest ist in die Bereiche Fach- und Selbstkompetenz gegliedert.
- Fachkompetenz: Erfasst werden die flexible und analytische Denkfähigkeit sowie Schnelligkeit im Auffassen und Verarbeiten von komplexen Sachverhalten
- Selbstkompetenz: Persönliches Verhalten im Lebens- und Berufsalltag
Die Daten für die Eignungstests finden Sie hier.
Ausbildungsbeginn
Einmal pro Jahr, jeweils in der 38. Kalenderwoche
Ablauf Ausbildung
- Phase 1: Diagnostische Radiologie inklusive Angiografie
- Phase 2: Diagnostische Radiologie: Computertomografie und Magnetresonanztomografie
- Phase 3: Radioonkologie und Nuklearmedizin
- Phase 4: Vernetzung, Diplomarbeit, Abschluss
Praktikum
Während der Ausbildung werden 75 Wochen Praktika absolviert.
Verdienst
Rund CHF 40'000.- während der 3 Jahre, die Auszahlung erfolgt monatlich.
Die Lohnrichtlinien für Praktikantinnen und Praktikanten der Höheren Fachschulen in kantonalen Betrieben des Gesundheitswesens finden Sie hier.
Ausbildungskosten
- Für Studierende, welche seit mindestens 2 Jahren im Kanton Zürich wohnhaft sind:
Ausbildungskosten: Keine
Die Kosten für Bücher gehen zu Lasten der Studierenden. Sie betragen für die gesamte Ausbildung ca. CHF 2'500.-. Für Übungs- und Unterrichtsmaterial werden den Studierenden ca. CHF 250.- pro Ausbildungsjahr verrechnet. Exkursionen gehen zu Lasten der Studierenden
- Für Studierende, die in der Schweiz wohnhaft sind:
Es fallen Studiengebühren an für ausserkantonale Studierende, die zum Teil von den Kantonen übernommen werden. Detaillierte Informationen finden Sie auf dem entsprechenden Merkblatt.
Die Kosten für Bücher gehen zu Lasten der Studierenden. Sie betragen für die gesamte Ausbildung ca. CHF 2'500.-. Für Übungs- und Unterrichtsmaterial werden den Studierenden ca. CHF 250.- pro Ausbildungsjahr verrechnet. Exkursionen gehen zu Lasten der Studierenden
- Für Studierende aus dem Ausland:
Ausbildungskosten: Studierende mit Wohnsitz im Ausland bezahlen ein Schulgeld von CHF 5'920.-/Semester während der gesamten Ausbildungszeit. Der Kanton Zürich verlangt eine schriftliche Bestätigung, dass die Studierenden in der Lage sind diese Kosten zu übernehmen. Schulgeld wird erhoben von aus dem Ausland stammenden Studierenden HF, die nicht mindestens 2 Jahre in der Schweiz ihren Wohnsitz hatten. Ziehen Studierende zu Beginn oder während der Ausbildung in die Schweiz, wird das Schulgeld für die ganze Ausbildungszeit erhoben.
Die Kosten für Bücher gehen zu Lasten der Studierenden. Sie betragen für die gesamte Ausbildung ca. CHF 2'500.-. Für Übungs- und Unterrichtsmaterial werden den Studierenden ca. CHF 250.- pro Ausbildungsjahr verrechnet. Exkursionen gehen zu Lasten der Studierenden
Stipendien
Die Ausbildung ist grundsätzlich stipendienberechtigt. Massgebend ist u. a. jeweils die finanzielle Lage der Eltern, beziehungsweise Elternteile. Das Amt für Jugend und Berufsberatung, Abteilung Stipendien, ist zuständig bei
a) Bildungsweg «DMS/FMS/Matura», wenn
- Zürich der Wohnkanton der Eltern ist, oder
- Zürich der Wohnkanton des Elternteils mit der elterlichen Sorge (bei geschiedenen/getrennt lebenden Elternpaaren) ist, oder
- die Kandidaten bei der Trennung der Eltern niemandem zugesprochen worden sind, ist der Kanton Zürich zuständig, wenn sie bei demjenigen Elternteil wohnen, der in Zürich wohnhaft ist
b) Bildungsweg «abgeschlossene Berufsausbildung», wenn
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die Kandidaten immer im Kanton Zürich wohnhaft waren, oder
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nach Abschluss der Erstausbildung während mindestens 2 Jahren ununterbrochen den zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Zürich hatten und dabei aufgrund eigener Erwerbstätigkeit finanziell unabhängig waren und nicht in Ausbildung standen
Stipendienantrag
Der Stipendienantrag muss mit den entsprechenden Formularen eingereicht werden. Die Bearbeitung des Antrages kann mehrere Monate dauern. Zu beziehen sind diese bei nachfolgender Adresse:
Amt für Jugend und Berufsberatung, Abteilung Stipendien, Dörflistrasse 120, CH-8090 Zürich
Telefon: +41 43 259 96 83
E-Mail: stipendien@ajb.zh.ch
Website: www.stipendien.zh.ch
Ferien
Die fünfwöchigen Ferien sind mit dem Praktikumsbetrieb zu vereinbaren. Ferien können nicht während der Blockkurse geplant werden.
Ausbildungsthemen
- Anatomie/Physiologie
- Klinik - Röntgendiagnostik - Nuklearmedizin - Radioonkologie
- Kontrastmittel
- Medizininformatik
- Pharmakologie
- Psychologie
- Strahlenphysik
- Strahlenschutz
- Strahlenbiologie
- Technik - Röntgendiagnostik - Nuklearmedizin - Radioonkologie
- Therapietechnik
- Untersuchungstechnik
Verkürzte Ausbildung
Zurzeit ist es nicht möglich eine verkürzte Ausbildung zu absolvieren.
Teilzeitausbildung
Der Bildungsgang entspricht einem 100%-Pensum und kann nicht als Teilzeitausbildung absolviert werden.