Zulassungsverfahren biomedizinische Analytik

Zulassungsverfahren

HF biomedizinische Analytik

Erfahren Sie, wie Sie in vier Schritten das Zulassungsverfahren zur Höheren Fachschule biomedizinische Analytik absolvieren.

Nächste Infoveranstaltung HF

Samstag, 16. März 2024,09.00–12.00 Uhr

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  • Kompetenzanalyse Gesundheit HF

    Absolvieren Sie im ersten Schritt die Kompetenzanalyse Gesundheit HF. Diese wird von gatewayone.pro organisiert und durch lokale Testcenter durchgeführt. Die Kosten betragen CHF 150 und der Test dauert ca. 4 Stunden.

  • 2

    Bewerbung digital einreichen - gatewayone.pro

    Nachdem Sie die Kompetenzanalyse erfolgreich bestanden haben, können Sie sich direkt online bei uns bewerben. Wählen Sie dazu in Ihrem Profil von gateway.one das gewünschte Bildungszentrum aus.

  • 3

    Eignungspraktikum

    Das Eignungspraktikum in einem Labor erfasst und beurteilt Ihre persönliche und praktische Eignung für den Beruf biomedizinische Analytikerin/biomedizinischer Analytiker HF.

  • 4

    Eignungsgespräch

    In einem ca. 45-minütigen Gespräch wird Ihre Eignung für Ihren gewählten Beruf geprüft.

Häufig gestellte Fragen zum Zulassungsverfahren

  • Reicht mein bisher erworbenes Diplom aus dem Ausland aus, um die Zulassungsbedingungen zu erfüllen (nebst erfolgreich absolviertem Zulassungsverfahren)?

    Bitte senden Sie zur Abklärung eine Kopie Ihres Diploms an schuladministration@careum-bildungszentrum.ch bevor Sie mit dem Zulassungsverfahren beginnen. Auf diesem Weg sparen Sie Zeit und Kosten.

  • Wie kann ich mich auf die Kompetenzanalyse Gesundheit HF vorbereiten?

    Auf gateway.one gibt es die Möglichkeit einen Testdurchlauf durchzuführen.

    Zum Testdurchlauf

  • Kann ich das Eignungspraktikum wiederholen?

    Das Eignungspraktikum kann einmal wiederholt werden. Wir empfehlen Ihnen, für das zweite Praktikum einen anderen Betrieb auszuwählen.

  • Kann ich das Zulassungsverfahren absolvieren, wenn ich die Voraussetzungen nicht erfülle (dreijährige Lehre, Matura etc.)?

    Sie haben die Möglichkeit, uns Ihre Unterlagen zwecks Prüfung für eine Aufnahme «sur dossier» zukommen zu lassen.

  • Was kann ich tun, damit ich schnellstmöglich einen Termin für das Eignungsgespräch erhalte?

    Laden Sie alle benötigen Unterlagen in Ihrem Konto auf gateway.one hoch, sodass wir Sie ohne Verzögerung zum Gespräch einladen können.

  • Wie bereite ich mich am besten auf das Eignungsgespräch vor?

    Überlegen Sie sich nochmals, warum Sie diese Ausbildung absolvieren wollen und was Ihre Motivation für dafür ist. Gehen Sie gedanklich das Eignungspraktikum durch und überlegen Sie sich, was Ihnen dabei gefallen hat und was für Fragen Sie hatten. Informieren Sie sich auch zum Berufsbild. Informationen dazu finden Sie auf unserer Website oder auf unserem YouTube-Kanal.

  • Was passiert, wenn ich das Eignungsgespräch nicht bestehe?

    Sie dürfen das Eignungsgespräch einmal wiederholen. Bitte bereiten Sie sich anhand des von den Expertinnen oder Experten erhaltenen Feedbacks auf das zweite Gespräch vor. Dieses findet bei zwei anderen Expertinnen oder Experten statt.

  • Wie lange ist ein positiver Entscheid gültig?

    Wenn Sie das Zulassungsverfahren absolviert und bestanden haben, ist das Resultat drei Jahre gültig.

  • In welcher Zeitspanne muss ich das Zulassungsverfahren absolvieren?

    Das Zulassungsverfahren ist ab bestandenem Eignungstest in 18 Monaten zu absolvieren.

Kontakt

Schuladministration
Montag-Freitag
07.30-12.00 Uhr
13.00-16.00 Uhr

Tel. +41 43 222 52 00
E-Mail

Reglement über die Eignungsabklärung für die Zulassung zu den Höheren Fachschulen für Gesundheit

Unterlagen nach bestandenem Zulassungsverfahren

Hinweis: Die ärztlichen Unterlagen sind frühestens drei Monate vor Ausbildungsstart auszufüllen und abzugeben. Weitere Informationen erhalten Sie mit der Zustellung des Ausbildungsvertrags.

Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons

  • Checkliste und Information für den Hausarzt oder die Hausärztin

    pdf (236.23 kB)
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  • Ärztliches Zeugnis

    pdf (153.72 kB)
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  • Informationen zum Schulgeld (für Studierende aus dem Ausland)

    Für Studierende, denen eine Aufenthaltsbewilligung zum Zweck einer Ausbildung ausgestellt wurde, übernimmt kein Kanton im Rahmen des HFSV die Beiträge. Ziehen Studierende zu Beginn oder während der Ausbildung in die Schweiz, werden die Beiträge für die ganze Ausbildungszeit erhoben. Das Careum Bildungszentrum verlangt in diesen Fällen eine schriftliche Bestätigung für die Übernahme der gesamten Kosten.

    • Merkblatt für die Schulbeiträge für BG der Höheren Fachschulen

      pdf (125.51 kB)
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    • Bestätigung Schulgeld Höhere Fachschule

      pdf (115.73 kB)
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